Johanniter September/20
Johanniter / September 2020 / Unter Freunden 20 Foto: Birte Zellentin Foto: Privat Lesertelefon Antje Rex ist eine unserer Ansprechpartnerinnen für Sie. Fragen gerne auch schriftlich an: Johanniter- Unfall-Hilfe, Marketing/ Komm., Hospizdienste, Lützowstr. 94, 10785 Berlin, lesertelefon@johanniter.de. Fragen Sie uns, wir antworten! Am 8. September von 10 bis 13 Uhr Fragen & Antworten vom 9. Juni zum Thema „Pflege” Wenn Leiden nicht mehr geheilt werden kön - nen und medizinische Therapien zwar Linde - rung, doch keine Genesung mehr bieten, wird der Mensch mit seiner Vergänglichkeit kon - frontiert. In einer solcher Situation bieten die Johanniter mit ihren ambulanten Hospizdiens- ten sowohl den Sterbenden als auch deren An - gehörigen eine fachlich qualifizierte Begleitung an. Pflegekräfte, Seelsorger und Sozialarbeiter schaffen eine liebevolle Umgebung und helfen Sterbenden und ihren Angehörigen, Trauer, Angst und Schmerz zu bewältigen. Aber wer kommt für die Kosten auf? Und an wen wende ich mich, wenn meine Familie von einem solchen Schicksalsschlag betroffen ist? Diese Fragen und viele weitere beantworten Ihnen unsere Experten während unserer Telefonaktion am Dienstag, 8. September, von 10 bis 13 Uhr. Ab wann gilt ein Mensch als pflegebedürftig? Als pflegebedürftig im Sinne der Pflegever sicherung gilt, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und somit dauerhaft (sechs Monate und mehr) auf Hilfe angewiesen ist. Die Pflegekasse entschei - det nach Antrag über den Hilfebedarf. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festge- stellt? Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird mit Hilfe eines Begutachtungsverfahrens ermittelt. Um dies durchführen zu können, wird die pflegebedürftige Person nach Stellung des Antrags auf Pflegebedürftigkeit in der Regel zu Hause durch Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversi - cherung (MDK) besucht. Bei Privatversicherten erfolgt dies durch MEDICPROOF. Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor? Eine Begutachtungssituation ist un- gewohnt. Die Anwesenheit einer vertrauten Person vermittelt dabei Sicherheit. Ärztliche Unterlagen sollten bereitgelegt und wichtige Fragen im Voraus notiert werden, da diese in der Aufregung gern vergessen werden. Für die Vorbereitung und die Zeit der Begutachtung stehen Pflegedienste unterstützend zur Seite. Wer berät mich in diesem Prozess? Pflege kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Versicherten eine individuelle Pflegeberatung anzubieten – auf Wunsch auch im eigenen Zuhause. Alternativ kann die Kasse einen Gutschein für eine Beratung bei einer quali - fizierten Beratungsstelle ausstellen. Auch ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Pflege - dienst in der Nähe kann der erste Anlaufpunkt sein. Die Johanniter beraten Sie unter der ge - bührenfreien Telefonnummer 0800 32 33 800. Weitere Informationen www.johanniter.de/pflegelotse Hospizdienst Tel. 0800 56 43 664
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