Johanniter September/21

Foto: Birte Zellentin Foto: Privat Lesertelefon Antje Rex ist eine unserer Ansprechpartnerinnen für Sie. Fragen gerne auch schriftlich an: Johanniter-­ Unfall-Hilfe, Marketing/ Komm., Hospizdienste, Lüt - zowstr. 94, 10785 Berlin, lesertelefon@johanniter.de . Fragen Sie uns, wir antworten! Am 7. September von 10 bis 13 Uhr Fragen & Antworten vom 8. Juni zum Thema „Auslandsrückholdienst“ Wenn Leiden nicht mehr geheilt werden kön- nen und medizinische Therapien zwar Linde- rung, doch keine Genesung mehr bieten, wird der Mensch mit seiner Vergänglichkeit kon- frontiert. In einer solcher Situation bieten die Johanniter mit ihren ambulanten Hospizdiens- ten sowohl den Sterbenden als auch deren Angehörigen eine fachlich qualifizierte Beglei - tung an. Pflegekräfte, Seelsorger und Sozialarbeiter schaffen eine liebevolle Um - gebung und helfen Sterbenden und ihren Angehörigen, Trauer, Angst und Schmerz zu bewältigen. Aber wer kommt für die Kosten auf? Und an wen wende ich mich, wenn meine Familie von einem solchen Schicksalsschlag betroffen ist? Diese Fragen und viele weitere beantworten Ihnen unsere Experten während unserer Telefonaktion am Dienstag, 7. September von 10 bis 13 Uhr. Für wen ist der Auslandsrückholdienst der Johanniter? Aktive und fördernde Mitglieder der Johanniter-Unfall-Hilfe, deren Ehegatten oder Lebensgefährten sowie Kinder, für die Kinder - geld bezogen wird, können die Leistungen des Auslandsrückholdienstes in Anspruch nehmen. In welchen Fällen werde ich zurückgeholt? Bei den Betroffenen muss eine Erkrankung oder eine Unfallverletzung vorliegen, die im Ausland eingetreten ist und eine medizinische Heilbehandlung erfordert, in deren Verlauf eine Rückführung medizinisch notwendig wird. Als Ausland gelten alle Länder mit Ausnahme Deutschlands und desjenigen Landes, in dem der Betroffene den ständigen Wohn - ort bzw. Wohnsitz hat. Eine Rückführung ist medizinisch notwendig, wenn etwa am Ort selbst oder in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet und deshalb eine Gesundheits - schädigung zu befürchten ist. Was muss ich im Falle einer Erkrankung tun? Die Rückholung ist unter Angabe der Mit - gliedsnummer unverzüglich und ausschließlich bei der JUH-Alarmzentrale des Auslandsrück - holdienstes in Köln (Tel. 0221 891033) anzufor - dern. Dort wird das Vorliegen der Bedingungen für die Rückholung im Einzelfall geprüft und das notwendige Arzt-zu-Arzt-Gespräch geführt. Werde ich auch nach Hause gebracht, wenn ich an Corona erkranke? Die Johanniter haben speziell für den Transport von Patien - ten mit einer COVID-19-Infektion sogenannte „Patient Isolation Units“ (PIU) angeschafft, um die aktuell erweiterten Hygienebedingungen zu erfüllen. Also ist auch die Rückholung von Corona-Patienten aus ihrem Urlaubsort mög - lich, wenn dafür eine medizinische Notwendig - keit besteht. www.johanniter.de/auslandsrueckholdienst Hospizdienst 0800 56 43 664 Johanniter / September 2021 / Unter Freunden 22

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