Johanniter September/22
Foto: Frank Schemmann Foto: Johanniter Lesertelefon Daniel Doniat ist als zerti- fizierter Wohnraumberater einer unserer Ansprech - partner für Sie. Fragen gerne auch schriftlich an: Johanniter-Unfall-Hilfe , Marketing/ Komm., Wohn - raumberatung, Lützowstr. 94, 10785 Berlin, lesertelefon@johanniter.de Fragen Sie uns, wir antworten! Am 27. September von10 bis13 Uhr Fragen & Antworten vom 5. Juli zum Thema „Pflege“ Die meisten Menschen wollen vor allem eines: so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen – und das auch bei entstehendem Pflege- und Hilfebedarf oder vorhandener Beeinträchtigung. Dabei ist es besonders wichtig, die Wohnung und das Wohnumfeld so zu gestalten, dass die bau - lichen Gegebenheiten auch wirklich auf die entsprechenden Lebensumstände abgestimmt sind. Wo lauern Stolperfallen? Wie lässt sich die Ge - staltung der Wohnung der eigenen Situation anpassen? Und welche baulichen Maßnahmen werden von den Pflegekassen übernommen? Diese und viele weitere Fragen beantworten Ihnen unsere erfahrenen Wohnraumberater bei unserem Lesertelefon am 27. September. Sie geben dabei Tipps für kleine und größere Veränderungen. Ab wann gilt ein Mensch als pflegebedürf tig? Als pflegebedürftig im Sinne der Pflege versicherung gilt, wer aufgrund einer körper- lichen, geistigen oder seelischen Beeinträchti - gung in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und somit dauerhaft (sechs Monate und mehr) auf Hilfe angewiesen ist. Die Pflegekasse entscheidet nach Antrag über den Hilfebedarf. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festge- stellt? Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird mithilfe eines Begutachtungsverfahrens ermittelt. Um dies durchführen zu können, wird die pflegebedürftige Person zur Antrags - stellung in der Regel zu Hause von Gutach - terinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes (MD) auf Pflegebedürftigkeit besucht. Bei Privatversicherten erfolgt dies durch MEDICPROOF. Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor? Eine Begutachtungssituation ist unge wohnt. Die Anwesenheit einer vertrauten Person vermittelt dabei Sicherheit. Ärztliche Unterlagen sollten dafür im Voraus bereitge - legt und wichtige Fragen notiert werden, da diese in der Aufregung gern in Vergessenheit geraten. Für die Vorbereitung und auch die Zeit der Begutachtung stehen Pflegedienste unterstützend zur Seite. Wer berät mich in diesem Prozess? Pflege kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Versicherten eine individuelle Pflegeberatung anzubieten – auf Wunsch auch im eigenen Zuhause. Alternativ kann die Kasse einen Gut - schein für eine Beratung bei einer qualifizierten Beratungsstelle ausstellen. Auch ein Pflege - stützpunkt oder ein ambulanter Pflegedienst in der Nähe können der erste Anlaufpunkt sein. Die Johanniter beraten Sie unter der gebühren freien Telefonnummer 0800 32 33 800. www.johanniter.de/pflege Wohnraumberatung 0800 56 43 664 Johanniter / September 2022 / Unter Freunden 22
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