Johanniter Dezember/22

Durch eine Krankheit, einen Unfall oder im fortgeschrittenen Alter kann jeder in die Lage kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr eigenverantwortlich treffen zu können. Wer für diesen Fall Vorsorge getroffen hat, erleichtert Angehörigen oft den Umgang mit schwierigen Situationen. Ein Ratgeber für wichtige Vorsorge- maßnahmen. Vorsorgevollmacht / Die Vor - sorgevollmacht dient dazu, einen vertrauten Menschen mit der Er - ledigung persönlicher Belange zu betrauen. Das Dokument ermöglicht der bevollmächtigten Person, rechts - kräftige Entscheidungen zu treffen. Damit diese stets im eigenen Sinne erfolgen, ist es wichtig, offen mit dieser Person und allen Beteiligten über die Themen zu sprechen, die die Vollmacht berühren. Grundsätz - lich können alle Personen ab 18 Jah - ren sowohl eine Vollmacht erteilen als auch bevollmächtigt werden. Rechtliche Betreuung / Liegt keine Vollmacht vor, wird für diesen Fall vom zuständigen Amtsgericht eine sogenannte rechtliche Betreuung bestellt. Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt dann für ge- wöhnlich die hilfsbedürftige Person dabei, eigene Rechte zu vertreten, finanzielle oder medizinische An - gelegenheiten zu regeln oder über organisatorische Dinge des Alltags zu entscheiden. Oft übernehmen Familienangehö - rige eine solche Betreuung. Aber auch andere, sozial engagierte und zunächst fremde Personen können eine Betreuung ehrenamtlich über- nehmen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist Träger von zwei Betreuungsver- einen, die Menschen bei der Wahr - nehmung dieser wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe nicht nur unterstützen und beraten – sie bilden diese auch aus. „Wir suchen Menschen, die sich sinnstiftend en - gagieren möchten. Wer Freude am Umgang mit hilfsbedürftigen Men- schen hat und sehr viel Verständnis und Organisationsgeschick mitbringt, für den ist dies genau die richtige Aufgabe“, erklärt Stephan Kamp­ henkel, einer der Koordinatoren der Johanniter-Unfall-Hilfe im Regional- verband Schleswig-Holstein Süd/Ost. Patientenverfügung / Eine Patien - tenverfügung soll dokumentieren, wie in verschiedenen medizinischen Situationen im eigenen Sinne zu entscheiden ist. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen, insbeson - dere die Verweigerung lebensver- längernder Maßnahmen wie künst - liche Ernährung oder Beatmung. Das Dokument sollte regelmäßig an die eigenen Lebensumstände angepasst werden. Beim Erstellen und auch beim Aktualisieren sollte ärztlicher oder anderer fachkundiger Rat ein- geholt werden. Die Patientenverfü - gung muss die Personendaten ent- halten und unterschrieben sein, um gültig zu sein. Sie muss jedoch nicht vollständig selbst verfasst werden, denn es gibt eine Vielzahl von Stan- dardformulierungen und Vorlagen. Ein Widerruf der Patientenverfügung ist jederzeit möglich. Dazu genügt es, das Original und eventuell vorhande - ne Kopien zu vernichten. Verfügungen und Vollmachten sollten so hinterlegt sein, dass sie im Ernst - fall schnell zugänglich sind. Im Zent - ralen Vorsorgeregister (ZVR) können Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen registriert werden. Ein Hinweis auf diese Hinter - legung, zum Beispiel in der Briefta - sche, ist sinnvoll. Musterformulare für eine christliche Pati- entenvorsorge gibt es auf der Internetsei- te der Evangelischen Kirche in Deutsch - land: www.ekd.de/patientenvorsorge In unserem kostenlosen Online-Pflegekurs „Rechtliche Vorsorge für den Pflegefall“ bieten wir zusätzliche hilfreiche Tipps: www.johanniter-pflegecoach.de Foto: Robert Kneschke/Adobe Stock Johanniter / Dezember 2022 / Fürs Leben 19

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