Johanniter September 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine große Erleichterung für Menschen, die sich um die Angelegenheiten und die medizinische Versorgung ihrer Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner kümmern müssen, wenn diese durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Denn bislang hatten auch Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner nicht die Befugnis, rechtliche Angelegen - heiten oder medizinische Entschei- dungen für ihre Nächsten zu regeln – auch wenn viele Menschen davon bislang immer ausgegangen sind. Entscheidungen treffen / Der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch erlaubt das nun und gibt Ehe- oder Lebenspartnern die Mög- lichkeit, über Untersuchungen, not - wendige Therapien oder ärztliche Eingriffe zu entscheiden. Gemeinsa - mes Ziel mit dem Behandlungsteam ist dabei immer, den Willen der Pa - tienten zur Geltung zu bringen. Ärzte sind gegenüber dem vertretenden Ehepartner auch von ihrer Schweige - pflicht entbunden. „Das ist für die Angehörigen zwar eine belastende Aufgabe, zugleich aber eine Möglichkeit, für einen geliebten Menschen einzutreten“, sagt Dr. Jörg Oberfeld, Bundesarzt der Johanniter-Unfall-Hilfe. „Und es bringt auch mehr Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte, die nun einen gesetzlich legitimierten Mitentscheider haben.“ Das Vertretungsrecht gilt sechs Monate lang und setzt voraus, dass keine andere gesetzliche Betreuung vorliegt. Ist diese Frist abgelaufen, muss das Betreuungsgericht über eine weitere Regelung entscheiden. Eine Frist gibt es / „Es ist also wei- terhin sinnvoll, sich bereits frühzeitig Gedanken über das Thema zu ma- chen. Besonders, wenn man konkrete Vorstellungen hat, wie die medizini - sche Betreuung im Notfall aussehen soll. Etwa hinsichtlich künstlicher Ernährung oder einer eventuell notwendigen Beatmung“, sagt Jörg Oberfeld. Gerade mal jede zehnte Person in Deutschland hat dafür vor- gesorgt. Dabei ist es kein großer Aufwand, seine Wünsche zu regeln. Auf diese Weise kann man ein deutig klären, welche medizinischen Maßnahmen und welche Art der Pflege man für sich selbst wünscht, wer notwendige Entscheidungen trifft und sich um die Finanzen und weitere wichtige Angelegenheiten kümmert. So lassen sich Konflikte vermeiden und rechtliche Sicherheit schaffen – für alle Beteiligten. Mit dem neu aufgelegten Vorsorge- lotsen der Johanniter-Unfall-Hilfe ist das jetzt noch einfacher. Schritt für Schritt leitet diese Broschüre Interes- sierte mit hilfreichen Tipps, konkre - ten Vorschlägen und viel Raum zur Niederschrift eigener Wünsche durch die Inhalte der wichtigsten Dokumen- te. Im Vorsorgelotsen enthalten sind Vordrucke für folgende Schriftstücke: • Patientenverfügung, • Vorsorgevollmacht, • Betreuungsverfügung, • Innenvollmacht. Wer damit informierte Entscheidun- gen trifft, schafft Klarheit und lässt Konflikte erst gar nicht entstehen. Unser neuer Vorsorgelotse Mit dem neu aufgelegten Vorsorgelotsen bieten die Johanniter Orientierung und praktische Hilfe. Die Broschüre kann bestellt werden durch eine Postkarte an: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Marketing, Lützowstr. 94, 10785 Berlin. Download als PDF unter: www.johanniter.de/vorsorge Foto: Marcus Brodt Johanniter / September 2023 / Fürs Leben 19
RkJQdWJsaXNoZXIy NTMzMTY=