Johanniter September 2023
Foto: Frank Schemmann Foto: Anke Oestreich Lesertelefon Jörg Oestreich, Prüfer im Rettungshundewe - sen, ist unserer An- sprechpartner für Sie am Lesertelefon. Fragen gerne auch schriftlich an: Johanniter-Unfall- Hilfe, Marketing/Komm., Stichwort: Rettungs - hunde, Lützowstraße 94, 10785 Berlin, lesertelefon@johanniter.de Fragen Sie uns, wir antworten! Am 12. September von 10 bis 13 Uhr Fragen & Antworten vom 12. Juni zum Thema „Auslandsrückholdienst“ Unsere Rettungshunde sind echte Spürnasen. Sie finden Menschen, die sich verlaufen ha- ben, oder demenziell Erkrankte, die die Orien - tierung verloren haben. Sogar Verschüttete, die in Erdbebengebieten unter Trümmern liegen, spüren unsere Rettungshunde auf. Dafür wer - den sie trainiert und regelmäßig offiziell ge - prüft. Denn nicht jeder Vierbeiner hat das Zeug zum Rettungshund. Dazu bedarf es besonderer Fähigkeiten. Entscheidend ist das Team: Tier und Mensch müssen eine Einheit sein. Wenn Sie mehr über die Arbeit der Rettungs - hunde-Teams erfahren möchten und vielleicht sogar selbst Lust an einer ehrenamtlichen Mit- arbeit haben, können Sie uns anrufen. Unser Experte beantwortet Ihre Fragen während einer Telefonaktion am Dienstag, 12. Septem - ber, von 10 bis 13 Uhr. Für wen ist der Auslandsrückholdienst der Johanniter? Aktive und fördernde Mitglieder der Johanniter-Unfall-Hilfe, deren Ehegatten oder Lebensgefährten sowie Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, können die Leistun - gen des Auslandsrückholdienstes in Anspruch nehmen. In welchen Fällen werde ich zurückgeholt? Bei Betroffenen muss eine Erkrankung oder eine Unfallverletzung vorliegen, die im Ausland eingetreten ist und eine medizinische Heilbehandlung erfordert, in deren Verlauf eine Rückführung medizinisch notwendig wird. Als Ausland gelten alle Länder mit Ausnahme Deutschlands und desjenigen Landes, in dem der Betroffene den ständigen Wohnort bzw. Wohnsitz hat. Eine Rückführung ist medizinisch notwendig, wenn etwa am Ort selbst oder in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleis- tet und deshalb eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Hat der aktuelle Krieg in der Ukraine Ein- fluss auf die Arbeit der Johanniter? Die Auslandsrückholung gilt nicht für Krisen- und Kriegsgebiete. Maßgebend für die Einschät - zung sind die Reiseempfehlungen des Auswär - tigen Amtes. In diesen Fällen kann eine Rück - holung nur aus dem sicheren Nachbarland erfolgen. Dorthin müssten sich Betroffene auf eigene Kosten transportieren lassen. Was muss ich im Falle einer Erkrankung tun? Die Rückholung ist unter Angabe der Mitgliedsnummer unverzüglich und ausschließ- lich bei der JUH-Alarmzentrale des Auslands- rückholdienstes in Köln (Tel. 0221 891033) anzufordern. Weitere Informationen www.johanniter.de/auslandsrueckholdienst Rettungshunde 0800 56 43 664 Johanniter / September 2023 / Unter Freunden 20
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