Johanniter März 2025

Die Johanniter in Nordrhein-Westfalen Für viele Menschen ist es eine Herausfor- derung, sich mit ihrem eigenen Lebensende auseinanderzusetzen und ihren Letzten Willen festzuhalten. Das Thema scheint ju- ristisch zu kompliziert zu sein. „Bei speziel- len Fragen und komplexeren Sachverhalten – wie zum Beispiel Immobilienbesitz – ist die Unterstützung eines Juristen sicherlich sinn- voll. Grundsätzlich können jedoch Patien- tenverfügung, Vorsorgevollmacht und Tes- tament anhand einfacher Vorgaben selbst erstellt werden“, erklärt Dr. Volker Behr von der Kanzlei Behr in Essen. Der Fachanwalt für Erbrecht berät im Auftrag der Johanni- ter NRW in zahlreichen Erbangelegenheiten. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht In einer Patientenverfügung können Men- schen – unabhängig vom Alter – festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können. Da- mit wird festgelegt, ob beispielsweise eine ärztliche, lebensverlängernde Behandlung von Menschen im Koma fortgeführt werden soll, wenn es keine Chance mehr auf Besse- rung gibt. Ärztinnen und Betreuende sind an die Patientenverfügung rechtlich gebunden. „Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmäch- tigen Sie einen Menschen ihres Vertrauens, in ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen über Beginn, Fortführung oder Abbruch medizinischer Maßnahmen sowie über Ihren Aufenthalt – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr dazu fähig sind“, erklärt Rechts- anwalt Dr. Behr. Dies hilft vor allem nahen Angehörigen, im Sinne des Schwerstkranken Entscheidungen durchzusetzen. Gut beraten Johanniter unterstützen ihre Fördermitglieder bei Patienten- verfügung, Vorsorgevollmacht und Testament

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