Johanniter Juni 2026
Foto: Birte Zellentin Foto: Privat Lesertelefon Antje Rex ist eine unse- rer Ansprechpartnerinnen für Sie. Fragen gerne auch schriftlich an: Johanniter-Unfall-Hilfe, Stabsstelle Kommunikation, Hospizdienste, Lützowstr. 94, 10785 Berlin, lesertelefon@johanniter.de Fragen Sie uns, wir antworten! Am 9. Juni von 10 bis 13 Uhr Fragen & Antworten zum Lesertelefon am 10. März zum Thema „Pflege“ Wenn Leiden nicht mehr geheilt werden kön- nen und medizinische Therapien zwar Linde- rung, doch keine Genesung mehr bieten, wird der Mensch mit seiner Vergänglichkeit kon- frontiert. In einer solchen Situation bieten die Johanniter mit ihren ambulanten Hospizdiens- ten sowohl den Sterbenden als auch deren An- gehörigen eine fachlich qualifizierte Begleitung an. Pflegekräfte, Seelsorger und Sozialarbeiter schaffen eine liebevolle Umgebung und helfen Sterbenden und ihren Angehörigen, Trauer, Angst und Schmerz zu bewältigen. Aber wer kommt für die Kosten auf? Und an wen wende ich mich, wenn meine Familie von einem sol- chen Schicksalsschlag betroffen ist? Diese Fragen und viele weitere beantworten Ihnen unsere Experten während unserer Telefonaktion am Dienstag, 9. Juni, von 10 bis 13 Uhr. Ab wann gilt ein Mensch als pflegebedürf- tig? Ein Mensch gilt als pflegebedürftig im Sin- ne der Pflegeversicherung, wenn er aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung in seiner Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt und voraussichtlich dauerhaft (für mindestens sechs Monate) auf Unterstützung angewiesen ist. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festge- stellt? Die Schwere der Pflegebedürftigkeit und die Einteilung in einen der fünf Pflegegra- de wird über ein Begutachtungsverfahren er- mittelt. Dafür wird die pflegebedürftige Person nach Antragstellung in der Regel zu Hause von Gutachterinnen und Gutachtern des Medizini- schen Dienstes besucht. Bei Privatversicherten erfolgt dies durch Medicproof. Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor? Weil eine solche Begutachtungssituation ungewohnt ist, empfiehlt sich die Anwesenheit einer vertrauten Person. Ärztliche Unterlagen sollten bereitgelegt und wichtige Fragen im Vo- raus notiert werden, da diese in der Aufregung gern in Vergessenheit geraten. Für die Vor- bereitung und auch die Zeit der Begutachtung stehen Pflegedienste unterstützend bereit. Wer berät mich in diesem Prozess? Pfle- gekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Versicherten eine individuelle Pflegeberatung anzubieten – auf Wunsch auch im eigenen Zuhause. Alternativ kann die Kasse einen Gutschein für eine Beratung bei einer quali- fizierten Beratungsstelle ausstellen. Auch ein Pflegestützpunkt oder ambulanter Pflege- dienst können erste Anlaufpunkte sein. Über Angebote in Ihrer Nähe informieren Sie die Johanniter gerne unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 3233 800. Weitere Informationen www.johanniter.de/pflegelotse Hospizdienste 0800 56 43 664 Johanniter / Juni 2026 / Unter Freunden 26
RkJQdWJsaXNoZXIy NTMzMTY=