Johanniter Juni 2026

Johanniter / Juni 2026 / Landesverband Nord / Informiert Lauenburg / Ob Unfall oder Krankheit: Jeder Mensch – ob jung oder alt – kann plötzlich in die Lage geraten, persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Doch es gibt Möglichkeiten vorzu - sorgen – für den Fall, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Wer kümmert sich um die Finanzen, welche Heil- behandlungen sollen durchgeführt werden oder welche Pflegeeinrichtung ist die richti - ge? Diese und viele andere Themen kön- nen mit den richtigen Dokumenten geklärt werden, damit die eigenen Wünsche im Fall der Fälle berücksichtigt werden. Die wichtigsten Dokumente, die jeder Menschen haben sollte, sind: • Vorsorgevollmacht • Betreuungsverfügung • Patientenverfügung Was ist was? Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung: Neben finanziellen und behördlichen Angelegen - heiten können persönliche Belange wie Aufenthaltsfragen und die Sorge für die Gesundheit im Vorfeld geregelt werden. Bei der Erteilung muss man geschäftsfähig sein und eine Person benennen, die die Vor - sorgevollmacht übernimmt. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollten Sie sich ausführlich informieren und beraten lassen, z.B. bei einem Betreuungsverein. Wenn eine solche Vollmacht nicht vorliegt, bestellt das Amtsgericht eine Betreuung, wenn diese notwendig wird. Hierfür empfiehlt es sich, eine Betreuungsverfügung zu hinterlegen, die vorsorgliche Bestimmungen für das Amtsgericht enthält. Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung: Sie erfasst Wün- sche und Vorstellungen, die für das Gericht und die Person, die die rechtliche Betreuung übernimmt, bindend sind. Um festzulegen, was für medizinische Maß - nahmen durchgeführt werden dürfen, wenn man z.B. bewusstlos ist oder im Koma liegt, benötigt man eine Patientenverfügung Damit wird sichergestellt, dass der Patien - tenwille umgesetzt wird, auch wenn er nicht mehr geäußert werden kann. Was ist eigentlich… …rechtliche Betreuung? Eine Betreuung kann vom Amtsgericht eingerichtet werden, wenn eine voll- jährige Person wegen einer Behinderung oder Erkrankung ihre rechtlichen Angele- genheiten nicht mehr selbst regeln kann. Es werden Betreuerinnen und Betreuer für bestimmte Bereiche bestellt, z.B. die Regelung von Finanzen oder Gesund- heitssorge. Die Menschen, denen eine Betreuung zur Seite gestellt wird, sollen nicht bevormundet werden, sondern ein möglichst selbstbestimmtes Leben nach ihren Wünschen führen. Im Kreis Herzog - tum Lauenburg bietet der Johanniter- Betreuungsverein kostenlose Beratungs- gespräche und Infoveranstaltungen an. Neben der Schulung von Ehrenamtlichen steht das Team auch Vorsorgebevoll- mächtigten und Familienbetreuern zur Seite. Außerdem werden Vortrags- und Informationsveranstaltungen angeboten. Weitere Infos und Formulare finden Sie online unter: www.johanniter.de/bv-lauenburg Wichtige Dokumente Selbstbestimmt im Fall der Fälle 18

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