

Der medizinische Fortschritt
hat vieles ermöglicht, was
unser Leben verlängern
kann. Mit einer Patienten-
verfügung kann jeder im
Voraus selbst bestimmen,
ob er das im Notfall auch in
Anspruch nehmen möchte.
Nach einer schweren Operation war
Klaus B. von Maschinen abhängig –
er wurde künstlich beatmet und
ernährt. Die Aussichten auf Besse-
rung waren äußerst gering. Für seine
Frau Gertrud eine schwierige Situa-
tion. „Da war ich froh, dass er eine
Patientenverfügung verfasst hatte,
in der er sich ausdrücklich gegen
lebenserhaltende Maßnahmen aus-
sprach“, sagt die 80-Jährige, der ihr
Mann so eine schwere Entscheidung
abgenommen hat.
Ob durch einen Unfall oder eine
schwere Erkrankung – es kann
jederzeit passieren, dass wir uns
nicht mehr um unsere eigenen An-
gelegenheiten kümmern können.
Mit einer Vorsorgevollmacht, einer
Betreuungs- und einer Patienten
verfügung lässt sich im Vorfeld
individuell festlegen, wer notwen
dige Entscheidungen treffen darf
und welche medizinische Behand-
lung gewünscht ist, wenn man dies
selbst nicht mehr kann.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe hat
zu diesem Zweck einfach am Com-
puter ausfüllbare Dokumente im
PDF-Format erstellt, mit denen sich
vorsorgen lässt. Bei einer Person des
Vertrauens hinterlegt, ermöglichen
diese im Notfall, dass der eigene
Wille auch gewährleistet wird.
Möglich ist es auch, bei der Bun-
desnotarkammer im Internet unter
www.vorsorgeregister.dedas Vor-
handensein der Dokumente gegen
eine geringe Gebühr zu registrieren.
Vorsorgevollmacht
Wer Verträge abschließen darf,
wenn man selbst nicht mehr ge-
schäftsfähig ist, das lässt sich durch
eine Vorsorgevollmacht bestimmen.
Diese regelt verbindlich Fragen zur
Unterbringung und Wohnung, zur
Verwaltung des eigenen Vermögens
und der Post sowie der Vertretung
vor Behörden.
Patientenverfügung
Wenn die Selbstbestimmung als
Patient nicht mehr oder nur noch
sehr eingeschränkt möglich ist und
wichtige medizinische Entschei-
dungen getroffen werden müssen,
garantiert eine Patientenverfügung,
dass der eigene Wille befolgt wird.
Dafür sollte man sich individuell
sehr sorgfältig überlegen, welche
ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe
gewünscht sind und unter welchen
Bedingungen auf solche verzichtet
werden soll. Aus einer Vielzahl von
Optionen für verschiedene Szena
rien kann mit der Vorlage der
Johanniter-Unfall-Hilfe ein persön-
liches Profil erstellt werden, das den
eigenen Willen für eine konkrete
Behandlungssituation klar festlegt.
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass trotz des Vorhan-
denseins einer Vorsorgevollmacht
ein Teil der Bevollmächtigung nicht
abgedeckt ist, gibt eine Betreuungs-
verfügung letzte Sicherheit. Damit
lässt sich verhindern, dass durch
das Gericht ein rechtlicher Betreuer
eingesetzt wird.
Zusätzlich dazu empfiehlt es sich, in
einem in der Brieftasche jederzeit
zugänglichen Verfügungsausweis zu
notieren, welche der oben genann-
ten Dokumente vorliegen – und wo
diese zu finden sind.
Weitere Informationen
Die individuell ausfüllbaren
Dokumente können unter
www.johanniter.de/serviceheruntergeladen werden.
Nähere juristische Details
zum Thema gibt es unter
www.bmjv.de> Publikationen
> Patientenverfügung. Dort
lässt sich ein entsprechendes
Dokument auch kostenfrei
bestellen.
In einem individuellen Vorsorgepaket
kann der eigene Wille formuliert
werden. Mustervorlagen der
Johanniter helfen dabei.
johanniter 4/2017
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Fürs Leben
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