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Der medizinische Fortschritt

hat vieles ermöglicht, was

unser Leben verlängern

kann. Mit einer Patienten-

verfügung kann jeder im

Voraus selbst bestimmen,

ob er das im Notfall auch in

Anspruch nehmen möchte.

Nach einer schweren Operation war

Klaus B. von Maschinen abhängig –

er wurde künstlich beatmet und

ernährt. Die Aussichten auf Besse-

rung waren äußerst gering. Für seine

Frau Gertrud eine schwierige Situa-

tion. „Da war ich froh, dass er eine

Patientenverfügung verfasst hatte,

in der er sich ausdrücklich gegen

lebenserhaltende Maßnahmen aus-

sprach“, sagt die 80-Jährige, der ihr

Mann so eine schwere Entscheidung

abgenommen hat.

Ob durch einen Unfall oder eine

schwere Erkrankung – es kann

jederzeit passieren, dass wir uns

nicht mehr um unsere eigenen An-

gelegenheiten kümmern können.

Mit einer Vorsorgevollmacht, einer

Betreuungs- und einer Patienten­

verfügung lässt sich im Vorfeld

individuell festlegen, wer notwen­

dige Entscheidungen treffen darf

und welche medizinische Behand-

lung gewünscht ist, wenn man dies

selbst nicht mehr kann.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe hat

zu diesem Zweck einfach am Com-

puter ausfüllbare Dokumente im

PDF-Format erstellt, mit denen sich

vorsorgen lässt. Bei einer Person des

Vertrauens hinterlegt, ermöglichen

diese im Notfall, dass der eigene

Wille auch gewährleistet wird.

Möglich ist es auch, bei der Bun-

desnotarkammer im Internet unter

www.vorsorgeregister.de

das Vor-

handensein der Dokumente gegen

eine geringe Gebühr zu registrieren.

Vorsorgevollmacht

Wer Verträge abschließen darf,

wenn man selbst nicht mehr ge-

schäftsfähig ist, das lässt sich durch

eine Vorsorgevollmacht bestimmen.

Diese regelt verbindlich Fragen zur

Unterbringung und Wohnung, zur

Verwaltung des eigenen Vermögens

und der Post sowie der Vertretung

vor Behörden.

Patientenverfügung

Wenn die Selbstbestimmung als

Patient nicht mehr oder nur noch

sehr eingeschränkt möglich ist und

wichtige medizinische Entschei-

dungen getroffen werden müssen,

garantiert eine Patientenverfügung,

dass der eigene Wille befolgt wird.

Dafür sollte man sich individuell

sehr sorgfältig überlegen, welche

ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe

gewünscht sind und unter welchen

Bedingungen auf solche verzichtet

werden soll. Aus einer Vielzahl von

Optionen für verschiedene Szena­

rien kann mit der Vorlage der

Johanniter-Unfall-Hilfe ein persön-

liches Profil erstellt werden, das den

eigenen Willen für eine konkrete

Behandlungssituation klar festlegt.

Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass trotz des Vorhan-

denseins einer Vorsorgevollmacht

ein Teil der Bevollmächtigung nicht

abgedeckt ist, gibt eine Betreuungs-

verfügung letzte Sicherheit. Damit

lässt sich verhindern, dass durch

das Gericht ein rechtlicher Betreuer

eingesetzt wird.

Zusätzlich dazu empfiehlt es sich, in

einem in der Brieftasche jederzeit

zugänglichen Verfügungsausweis zu

notieren, welche der oben genann-

ten Dokumente vorliegen – und wo

diese zu finden sind.

Weitere Informationen

Die individuell ausfüllbaren

Dokumente können unter

www.johanniter.de/service

heruntergeladen werden.

Nähere juristische Details

zum Thema gibt es unter

www.bmjv.de

> Publikationen

> Patientenverfügung. Dort

lässt sich ein entsprechendes

Dokument auch kostenfrei

bestellen.

In einem individuellen Vorsorgepaket

kann der eigene Wille formuliert

werden. Mustervorlagen der

Johanniter helfen dabei.

johanniter 4/2017

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Fürs Leben

Fotos: Fotolia