johanniter 3/2013
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Fürs Leben
Die Abkürzung SEPA steht für
„Single Euro Payments Area“, die
Vereinheitlichung des europäischen
Zahlungsverkehrs, den die Euro­
päische Union (EU) beschlossen hat.
Die Vereinheitlichung gilt bereits,
verpflichtend ist sie aber erst ab
­1. Februar 2014. SEPA betrifft alle
Mitgliedstaaten der EU sowie die
Schweiz, Monaco, Island, Liechten­
stein und Norwegen.
Sowohl für Sie als auch für
­Organisationen wie die Johanniter-
Unfall-Hilfe bringt SEPA Verände­
rungen mit sich. Grund zur Sorge
besteht jedoch nicht, die Neuerun­
gen sind überschaubar und einfach
umzusetzen. Das sollten Sie wissen:
Service
SEPA –
Was ändert
sich?
1 Inlandsüberweisungen
Spätestens ab Februar 2014 müssen Sie
damit rechnen, dass auf Rechnungen
nicht mehr Kontonummer und
Bank­leitzahl des Unternehmens
angegeben sind, sondern die soge­
nannte IBAN, eine international
gül­tige Kontonummer. Sie besteht aus
einem Ländercode (in Deutschland
„DE“), einer Prüfziffer, der Bank­leitzahl
und der mit Nullen auf zehn Stellen
aufgefüllten Kontonummer.
Auch ihr eigenes Konto hat eine
IBAN. Sie finden diese auf Ihrem
Kontoauszug oder erfragen sie bei
Ihrer Bank. Prinzipiell müssen Sie
ab 1. Februar 2014 bei allen Überwei­
sungen die IBAN angeben. Allerdings
gilt eine Übergangsfrist: Bis ­31. Januar
2016 können Sie weiter Kontonum­
mer und Bankleitzahl verwenden.
2 Auslandsüberweisungen
Wenn Sie Geld in andere SEPA-­
Länder überweisen, müssen Sie
schon jetzt die IBAN und zusätzlich
den BIC angeben, eine internationale
Bankleitzahl. Ab 1. Februar 2016
­fällt der BIC weg, Sie müssen dann
nur die IBAN benennen.
3 Lastschriften
Künftig heißen Einzugsermächti­
gungen „SEPA-Lastschrift-Mandate“.
Bereits erteilte Einzugsermächtigun­
gen bleiben gültig und werden
automatisch in SEPA-Mandate um­
gewandelt. Sie müssen nichts tun.
Das Unternehmen, das Ihr Konto
belastet, ist verpflichtet, Sie über die
Umstellung zu informieren.
Foto: Fotolia
Wichtige Infos für Sie als
Fördermitglied der Johanniter
Auch die Johanniter-Unfall-
Hilfe­stellt auf SEPA um. Wenn
Sie Ihren Fördermitgliedsbei-
trag per Lastschrift abbu-
chen lassen,­erhalten Sie dazu
Mitte Okto­ber eine Information
von uns. Bitte wundern Sie sich
nicht: Um Kosten zu sparen,
versenden wir keinen Brief,
sondern überweisen jedem
Mitglied einen Cent auf sein
Konto. Im „Verwendungszweck“
teilen wir Ihnen in Kurzform
alles mit, was Sie wissen
müssen. Lesen können Sie
diesen Text auf Ihrem Konto-
auszug. Neben Be­trag und
Fälligkeitsdatum enthält er
unter anderem die Mandats-
Referenznummer, die neue feste
Nummer Ihrer Lastschrift, die
sich aus Ihrer Mitgliedsnummer
ergibt. Auch die Gläubiger-
Identifikationsnummer (ID), an
der Sie die Johanniter-Unfall-
Hilfe erken­nen, wird benannt.
Förder­mitglieder, die auch
von Dienst­leistungen der
Johanniter profitieren, etwa
vom Hausnotruf, erhalten
dafür separate Umstellungs-
nachrichten.
Detaillierte Informationen
Sie haben weitere Fragen?
Diese beantworten wir Ihnen
gern unter unserer kostenlosen
Service-Nummer:
0800 32 33 900
Einzugsermächtigungen heißen künftig „Sepa-Lastschrift-
Mandate“. Wir zeigen Ihnen, was die kommende Vereinheit­
lichung des europäischen Zahlungsverkehrs für Sie bedeutet.
Das geht Sie an!
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