

Lesertelefon
Martina Hobler
, 54, arbei-
tet im Menüservice Berlin/
Brandenburg und ist eine der
Ansprechpartnerinnen für Sie
am Lesertelefon. Sie können
uns Ihre Fragen auch schrift-
lich zukommen lassen:
Johanniter-Unfall-Hilfe
Marketing/Kommunikation
Stichwort: Menüservice
Lützowstraße 94, 10785 Berlin
lesertelefon@johanniter.deFragen & Antworten vom 20. März
zum Thema „Pflege“
Viele ältere Menschen sind noch rüstig genug,
um in ihren eigenen vier Wänden zu leben.
Im Haushalt brauchen sie jedoch Hilfe. Oft
fällt ihnen besonders das Kochen schwer. Der
Menüservice der Johanniter greift ihnen gern
unter die Arme. Auf Bestellung bringen unse-
re freundlichen Mitarbeiter jeden gewünsch-
ten Tag eine warme Mahlzeit direkt auf den
Tisch. Unsere Kunden können vorab aus
vielen leckeren Gerichten ihre Wahl treffen.
So wird das Essen im Alter zum Genuss ohne
Mühe. Sieben Tage die Woche.
Wenn Sie mehr zu unserem Menüservice
erfahren wollen, können Sie uns anrufen.
Unsere Experten beantworten Ihre Fragen
während unserer Telefonaktion am Montag,
19. Juni, von 10 bis 13 Uhr.
Wie erhalte ich einen
Pflegegrad?
Sie sind pflegebedürftig,
wenn Sie wegen einer
körperlichen, geistigen
oder seelischen Beein-
trächtigung absehbar
mindestens sechs Monate
auf Hilfe angewiesen sind.
Dann können Sie bei Ihrer
Pflegeversicherung einen
Pflegegrad beantragen. Bei
gesetzlich Versicherten
führt der Medizinische
Dienst der Krankenversi-
cherung daraufhin eine
Begutachtung durch, in
der Regel bei Ihnen zu
Hause. Für Privatversi-
cherte ist „Mediproof“ zu-
ständig, der medizinische
Dienst der Privatversiche-
rung. Wird Pflegebedürf-
tigkeit festgestellt, erhalten
Sie einen Pflegegrad von
Stufe 1 bis 5.
Was steht mir zu, wenn ich
pflegebedürftig bin?
Die Pflegeversicherung un-
terstützt Sie mit Geld- und/
oder Sachleistungen, etwa
für Verhinderungs- oder
Kurzzeitpflege. Die Höhe
richtet sich nach dem Pfle-
gegrad. Kosten, die darü-
ber hinausgehen, müssen
Sie per Eigenanteil decken.
Reicht Ihre Rente dazu
nicht aus, werden Ihre
Kinder herangezogen oder
die Sozialhilfe springt ein.
Kann ich bei meinem Ar-
beitgeber eine Pflegezeit
beantragen, um meiner
Mutter beizustehen?
Laut Pflegezeitgesetz dür-
fen Sie bis zu zehn Ar-
beitstage von der Arbeit
fernbleiben, um für einen
pflegebedürftigen nahen
Angehörigen in einer aku-
ten Lage die nötige Pflege
zu organisieren. Sie kön-
nen bereits am ersten Tag
zu Hause bleiben, müssen
aber Ihren Arbeitgeber
unverzüglich über diese
kurzzeitige Arbeitsverhin-
derung in Kenntnis setzen.
Weitere Möglichkeiten
sind die vollständige oder
teilweise Freistellung im
Rahmen der Pflegezeit
oder der Familienpflege-
zeit.
Erhalte ich während dieser
Zeit staatliche Leistungen?
Haben Sie keinen An-
spruch auf Fortzahlung
Ihres Arbeitsentgeltes,
können Sie für die kurz-
zeitige Arbeitsverhinde-
rung Pflegeunterstützungs-
geld beantragen. Dies hat
bei der Pflegekasse des
pflegebedürftigen Ange-
hörigen zu geschehen.
Nehmen Sie Pflege- oder
Familienpflegezeit in An-
spruch, erhalten Sie weder
Entgeltfortzahlung noch
Pflegeunterstützungsgeld.
Fragen Sie uns, wir antworten!
Am 19. Juni von 10 bis 13 Uhr
Menüservice
0800 56 43 664
Weitere Informationen:
www.johanniter.de/pflegeFotos: Frank Schemmann, Andreas Schoelzel
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johanniter 2/2017