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Lesertelefon

Martina Hobler

, 54, arbei-

tet im Menüservice Berlin/

Brandenburg und ist eine der

Ansprechpartnerinnen für Sie

am Lesertelefon. Sie können

uns Ihre Fragen auch schrift-

lich zukommen lassen:

Johanniter-Unfall-Hilfe

Marketing/Kommunikation

Stichwort: Menüservice

Lützowstraße 94, 10785 Berlin

lesertelefon@johanniter.de

Fragen & Antworten vom 20. März

zum Thema „Pflege“

Viele ältere Menschen sind noch rüstig genug,

um in ihren eigenen vier Wänden zu leben.

Im Haushalt brauchen sie jedoch Hilfe. Oft

fällt ihnen besonders das Kochen schwer. Der

Menüservice der Johanniter greift ihnen gern

unter die Arme. Auf Bestellung bringen unse-

re freundlichen Mitarbeiter jeden gewünsch-

ten Tag eine warme Mahlzeit direkt auf den

Tisch. Unsere Kunden können vorab aus

vielen leckeren Gerichten ihre Wahl treffen.

So wird das Essen im Alter zum Genuss ohne

Mühe. Sieben Tage die Woche.

Wenn Sie mehr zu unserem Menüservice

erfahren wollen, können Sie uns anrufen.

Unsere Experten beantworten Ihre Fragen

während unserer Telefonaktion am Montag,

19. Juni, von 10 bis 13 Uhr.

Wie erhalte ich einen

Pflegegrad?

Sie sind pflegebedürftig,

wenn Sie wegen einer

körperlichen, geistigen

oder seelischen Beein-

trächtigung absehbar

mindestens sechs Monate

auf Hilfe angewiesen sind.

Dann können Sie bei Ihrer

Pflegeversicherung einen

Pflegegrad beantragen. Bei

gesetzlich Versicherten

führt der Medizinische

Dienst der Krankenversi-

cherung daraufhin eine

Begutachtung durch, in

der Regel bei Ihnen zu

Hause. Für Privatversi-

cherte ist „Mediproof“ zu-

ständig, der medizinische

Dienst der Privatversiche-

rung. Wird Pflegebedürf-

tigkeit festgestellt, erhalten

Sie einen Pflegegrad von

Stufe 1 bis 5.

Was steht mir zu, wenn ich

pflegebedürftig bin?

Die Pflegeversicherung un-

terstützt Sie mit Geld- und/

oder Sachleistungen, etwa

für Verhinderungs- oder

Kurzzeitpflege. Die Höhe

richtet sich nach dem Pfle-

gegrad. Kosten, die darü-

ber hinausgehen, müssen

Sie per Eigenanteil decken.

Reicht Ihre Rente dazu

nicht aus, werden Ihre

Kinder herangezogen oder

die Sozialhilfe springt ein.

Kann ich bei meinem Ar-

beitgeber eine Pflegezeit

beantragen, um meiner

Mutter beizustehen?

Laut Pflegezeitgesetz dür-

fen Sie bis zu zehn Ar-

beitstage von der Arbeit

fernbleiben, um für einen

pflegebedürftigen nahen

Angehörigen in einer aku-

ten Lage die nötige Pflege

zu organisieren. Sie kön-

nen bereits am ersten Tag

zu Hause bleiben, müssen

aber Ihren Arbeitgeber

unverzüglich über diese

kurzzeitige Arbeitsverhin-

derung in Kenntnis setzen.

Weitere Möglichkeiten

sind die vollständige oder

teilweise Freistellung im

Rahmen der Pflegezeit

oder der Familienpflege-

zeit.

Erhalte ich während dieser

Zeit staatliche Leistungen?

Haben Sie keinen An-

spruch auf Fortzahlung

Ihres Arbeitsentgeltes,

können Sie für die kurz-

zeitige Arbeitsverhinde-

rung Pflegeunterstützungs-

geld beantragen. Dies hat

bei der Pflegekasse des

pflegebedürftigen Ange-

hörigen zu geschehen.

Nehmen Sie Pflege- oder

Familienpflegezeit in An-

spruch, erhalten Sie weder

Entgeltfortzahlung noch

Pflegeunterstützungsgeld.

Fragen Sie uns, wir antworten!

Am 19. Juni von 10 bis 13 Uhr

Menüservice

0800 56 43 664

Weitere Informationen:

www.johanniter.de/pflege

Fotos: Frank Schemmann, Andreas Schoelzel

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johanniter 2/2017